Um 1500 herum (in einzelnen Regionen bereits deutlich früher) begann die katholischen Kirche damit, breitflächig Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher (sog. Matriken) zu führen. Dies geschah wohl nicht nur zur Dokumentation der eigenen Dienstleistungen sondern zum Nachweis einer ehelichen Geburt, zur Verhinderung von nicht zulässigen Ehen und zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Erbansprüchen.
Die Vorschriften, wie diese Matriken zu führen sind, wurden im Laufe der Zeit ausgebaut und detailliert. Im Konzil von Trient (1563) wurde die Führung erstmals angeordnet (Tauf- & Trauungsbücher), im Rituale Romanum im Jahr 1614 wurden die vorgesehenen Inhalte für Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher präzisiert.
Allein, die Praxis hält gegenüber der Vorschrift oft nicht Stand, weshalb viele – vor allem ältere – Kirchenbucheinträge nur vergleichsweise rudimentäre Informationen enthalten. Einträge in Kirchenbüchern vor 1771 liegen oft in freier Textform vor, was die Lesbarkeit typischerweise nicht begünstigt.

Natürlich hing die Lesbarkeit immer auch von Sorgfalt und Fähigkeit des durchführenden Geistlichen ab, in manchen Fällen ist durchaus auch die Zuschreibung „unlesbar“ angebracht. Bei manchen Klerikern sieht man auch über die Jahre hinweg eine schleichende Verschlechterung des Schriftbildes.

Die Verordnungen Josephs II führten nach und nach zu einer besseren Strukturierung und Lesbarkeit, z.B. durch die vorgeschriebene Tabellenform. Noch vor 1800 kamen auch schon vorgedruckte Tabellenstrukturen zum Einsatz.

Im Laufe der Zeit erkannten Europas Monarchien, dass diese Informationen auch für zivile und militärische Planung sowie für das Steuerwesen nützlich sind und beauftragten die Kirchen formell mit der Standesführung bis diese Aufgabe ab dem 18. Jh. früher oder später direkt vom Staat übernommen wurde.
Frankreich war hier Vorreiter mit der Einführung der Standesämter ab 1792, große Teile des Kontinents folgen im 19. Jahrhundert (z.B. Deutschland 1875, Ungarn 1895) – nur in Österreich wurden die standesamtlichen Aufzeichnungen bis 1938 von der Kirche geführt.