Dienstbücher

Teil des grundherrschaftlichen Systems, das in Österreich bis 1848 bestand, war die Entrichtung von Abgaben (Diensten) an den Grundherren. Diese wurden in Dienstbüchern dokumentiert.

Die Dienstbücher sind damit – neben Grundbüchern und Kaufprotokollen – ein wichtiger Teil der grundherrschaftlichen Quellen, über die Rückschlüsse auf Wohnort, Besitzstand und Lebensumstände der Menschen gezogen werden können.

Neben der Dokumentation des Umfangs der Dienstverpflichtung kann auch eine Abfolge der Besitzer wertvolle Einblicke erlauben.

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